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Berufsbildungsgesetz (BBiG)

In Deutschland werden die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung im Rahmen des dualen Systems, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung durch das Berufsbildungsgesetz regelt.
Im Jahre 1969 wurde das Berufsbildungsgesetz verabschiedet und durch das Berufsbildungsreformgesetz vom 1. April 2005 grundlegend reformiert und mit dem Berufsbildungsförderungsgesetz von 1981 zusammengeführt. Ziel dieser Reform ist der Ausbau und die Sicherung der Ausbildungschancen, sowie die Erhaltung der hohen Qualität beruflicher Ausbildungen. Diese soll unabhängig von sozialer und regionaler Herkunft für junge Menschen zur Verfügung stehen.
Das Berufsbildungsgesetz befasst sich besonders mit der Regelung zum Berufsausbildungsverhältnis, der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal sowie dem Prüfungswesen. Auch Themen wie die Organisation der Berufsbildung, die Berufsbildungsforschung und Bestimmungen bezüglich des Bundesinstituts für Berufsbildung sind in dem Gesetz enthalten.

Durch das Berufsbildungsgesetz soll sich das deutsche System flexibler gestalten und sich stetig an die gesellschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen, arbeitsorganisatorischen Veränderungen und an die Qualifizierungswünsche der jungen Menschen anpassen.