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Rahmenlehrpläne (RLP)

Der berufsbezogene Berufsschulunterricht bezieht seine Lernziele und –inhalte aus den als bundesweit verbindlich dienenden Rahmenlehrplänen.

Rahmenlehrpläne werden durch die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen und im Anschluss von den jeweiligen Bundesländern durch die Ausarbeitung eigener Lehrpläne umgesetzt. Dabei gibt es sowohl inhaltlichen, als auch zeitlichen Spielraum bei der konkreten Gestaltung. Insgesamt gewährleistet diese Vorgehensweise jedoch einen allgemeinen Standard in der schulischen Ausbildung und kann dabei gleichzeitig den unterschiedlichen Bedürfnissen und Strukturen der Berufsschulen in den verschiedenen Bundesländern angepasst werden.