Zusammensetzung und Schulung des Fortbildungsprüfungsausschusses
Im Fortbildungsprüfungsbereich gibt es einerseits bundeseinheitliche Prüfungsordnungen, die gemäß § 42 der Handwerksordnung von Bundesministerien erlassen werden; anderseits können Handwerkskammern auch eigene Fortbildungsprüfungsordnungen gemäß § 42a (HwO) erlassen, sofern es keine inhaltlich vergleichbaren, bundeseinheitlichen Prüfungsordnungen nach § 42 gibt. In beiden Fällen errichtet die Handwerkskammer für die Durchführung der Fortbildungsprüfungen Prüfungsausschüsse. Anders als im Meisterprüfungsbereich sind alle Fortbildungsprüfungsausschüsse (FPA) grundsätzlich Einrichtungen der Handwerkskammer.
1. Grundlagen
![]() | 02010 FP Bilden von Fortbildungsprüfungsausschüssen | Word, 57 KB |
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2. Erste Sitzung (Vorstellen der Mitglieder, rechtl. Infos)
![]() | 02020 FP Die erste Sitzung | Word, 54 KB |
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3. Einbinden und Einarbeiten neuer Prüfer
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4. Prüferentwicklung, -begleitung und -schulung
![]() | 02040 FP Prüferseminare für neue Prüfer | Word, 49 KB |
![]() | 02050 FP Qualitätssicherung von bereits tätigen Prüfern | Word, 55 KB |
![]() | 02060 FP Informationsmanagement für Prüfer | Word, 55 KB |
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