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Zusammensetzung und Schulung des Fortbildungsprüfungsausschusses

Im Fortbildungsprüfungsbereich gibt es einerseits bundeseinheitliche Prüfungsordnungen, die gemäß § 42 der Handwerksordnung von Bundesministerien erlassen werden; anderseits können Handwerkskammern auch eigene Fortbildungsprüfungsordnungen gemäß § 42a (HwO) erlassen, sofern es keine inhaltlich vergleichbaren, bundeseinheitlichen Prüfungsordnungen nach § 42 gibt. In beiden Fällen errichtet die Handwerkskammer für die Durchführung der Fortbildungsprüfungen Prüfungsausschüsse. Anders als im Meisterprüfungsbereich sind alle Fortbildungsprüfungsausschüsse (FPA) grundsätzlich Einrichtungen der Handwerkskammer.

1. Grundlagen

02010 FP Bilden von Fortbildungsprüfungsausschüssen Word, 57 KB

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2. Erste Sitzung (Vorstellen der Mitglieder, rechtl. Infos)

02020 FP Die erste Sitzung Word, 54 KB

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3. Einbinden und Einarbeiten neuer Prüfer

02030 FP Einarbeiten neuer Prüfer Word, 54 KB

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4. Prüferentwicklung, -begleitung und -schulung

02040 FP Prüferseminare für neue Prüfer Word, 49 KB
02050 FP Qualitätssicherung von bereits tätigen Prüfern Word, 55 KB
02060 FP Informationsmanagement für Prüfer Word, 55 KB

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