Zusammensetzung und Schulung des Meisterprüfungsausschusses
Die Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen bei Meisterprüfungen ist gesetzlich geregelt. In § 48 HwO wird die Aufstellung im zulassungspflichtigen Handwerk und in § 51b HwO die Aufstellung im zulassungsfreien Handwerk und im handwerksähnlichen Gewerbe geregelt. Im Gegensatz zu den Prüfungsausschüssen für Abschluss- und Gesellenprüfungen bestehen Meisterprüfungsausschüsse immer aus fünf Mitgliedern.Neben diesen Regelungen werden außerdem weitere Kriterien benannt, welche der Vorsitzende/ die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, sowie weitere Mitglieder erfüllen müssen.
1. Grundlagen
02010 Bilden von Meisterprüfungsausschüssen (Recht) | Word, 54 KB | |
02011 Bilden von Prüfungskommissionen (Recht) | Word, 51 KB | |
02012 Schreiben: Ernennung von Mitgliedern der Prüfungskommission | Word, 75 KB |
Die gewünschten Inhalte sind geschützt.
Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten hier ein oder nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.
2. Erste Sitzung (Vorstellen der Mitglieder, rechtl. Infos)
02020 Die erste Sitzung | Word, 50 KB |
Die gewünschten Inhalte sind geschützt.
Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten hier ein oder nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.
3. Einbinden und Einarbeiten neuer Prüfer
02030 Einarbeiten neuer Prüfer | Word, 50 KB |
Die gewünschten Inhalte sind geschützt.
Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten hier ein oder nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.
4. Prüferentwicklung, -begleitung und -schulung
Die gewünschten Inhalte sind geschützt.
Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten hier ein oder nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.