Zusammensetzung und Schulung des Meisterprüfungsausschusses
Die Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen bei Meisterprüfungen ist gesetzlich geregelt. In § 48 HwO wird die Aufstellung im zulassungspflichtigen Handwerk und in § 51b HwO die Aufstellung im zulassungsfreien Handwerk und im handwerksähnlichen Gewerbe geregelt. Im Gegensatz zu den Prüfungsausschüssen für Abschluss- und Gesellenprüfungen bestehen Meisterprüfungsausschüsse immer aus fünf Mitgliedern.Neben diesen Regelungen werden außerdem weitere Kriterien benannt, welche der Vorsitzende/ die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, sowie weitere Mitglieder erfüllen müssen.
1. Grundlagen
![]() | 02010 Bilden von Meisterprüfungsausschüssen (Recht) | Word, 54 KB |
![]() | 02011 Bilden von Prüfungskommissionen (Recht) | Word, 51 KB |
![]() | 02012 Schreiben: Ernennung von Mitgliedern der Prüfungskommission | Word, 75 KB |
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2. Erste Sitzung (Vorstellen der Mitglieder, rechtl. Infos)
![]() | 02020 Die erste Sitzung | Word, 50 KB |
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3. Einbinden und Einarbeiten neuer Prüfer
![]() | 02030 Einarbeiten neuer Prüfer | Word, 50 KB |
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4. Prüferentwicklung, -begleitung und -schulung
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