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Zusammensetzung und Schulung des Meisterprüfungsausschusses

Die Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen bei Meisterprüfungen ist gesetzlich geregelt. In § 48 HwO wird die Aufstellung im zulassungspflichtigen Handwerk und in § 51b HwO die Aufstellung im zulassungsfreien Handwerk und im handwerksähnlichen Gewerbe geregelt. Im Gegensatz zu den Prüfungsausschüssen für Abschluss- und Gesellenprüfungen bestehen Meisterprüfungsausschüsse immer aus fünf Mitgliedern.Neben diesen Regelungen werden außerdem weitere Kriterien benannt, welche der Vorsitzende/ die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, sowie weitere Mitglieder erfüllen müssen.

1. Grundlagen

02010 Bilden von Meisterprüfungsausschüssen (Recht) Word, 54 KB
02011 Bilden von Prüfungskommissionen (Recht) Word, 51 KB
02012 Schreiben: Ernennung von Mitgliedern der Prüfungskommission Word, 75 KB

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2. Erste Sitzung (Vorstellen der Mitglieder, rechtl. Infos)

02020 Die erste Sitzung Word, 50 KB

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3. Einbinden und Einarbeiten neuer Prüfer

02030 Einarbeiten neuer Prüfer Word, 50 KB

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4. Prüferentwicklung, -begleitung und -schulung

02040 Prüferseminare für neue Prüfer Word, 51 KB
02050 Anregungen die Qualitätssicherung von bereits tätigen Prüfern zu gestalten Word, 57 KB
02060 Informationsmanagement für Prüfer (Zusammenstellung von Seminaren, einzelnen Informationsmaterialien und Datenbanken) Word, 48 KB

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