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Ausbildungsordnungen (AO)

In Deutschland gibt es bundeseinheitliche Standards für die betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Diese sind in den Ausbildungsordnungen festgelegt.

Bei den Ausbildungsordnungen handelt es sich um Rechtsverordnungen. Erlassen werden diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder des sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Da es sich bei Ausbildungsordnungen um rechtsverbindliche Grundlagen für die betriebliche Ausbildungsplanung handelt, wird dem Staat eine Kontroll- und Steuerungsmöglichkeit im Hinblick auf die betriebliche Berufsausbildung geboten. Wenn eine neue Ausbildungsordnungen erlassen wird, erfolgt durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Eine rechtskräftige  Ausbildungsordnung besteht mindestens aus folgenden Teilen:

  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird
  • die Ausbildungsdauer
  • die berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
  • eine diesbezügliche Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsrahmenplan)
  • Prüfungsanforderungen.

Es ist Aufgabe der Länder, die Rahmenlehrpläne für den begleitenden Berufsschulunterricht in Abstimmung mit den Ausbildungsordnungen zu erstellen, um die gegenseitige Ergänzung der betrieblichen Ausbildung und des Berufsschulunterricht sicherzustellen.