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Meisterprüfungsverordnungen zu den Teilen I und II

Teil I und II werden durch die Prüfungsordnungen der jeweiligen Handwerksberufe oder handwerksähnlichen Gewerbe geregelt. Die Verordnungen geben Auskunft über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen.

Dabei befassen sie sich mit der Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchliche Arbeiten und der Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse des Prüflings.

In dieser Rubrik finden Sie die Meisterprüfungsverordnungen im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben zur Regelung des Prüfungsteils I und II: